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AGB

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Allgemeine Geschäftsverbindungen von Lake Affairs

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Erlebnis-, Ausbildungs- oder Segeltörnvertrages. Ihr Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Bedingungen in den Vertrag bestätigen Sie mit Ihrer Anmeldung. 

1. Vertragsschluss

Die Angebote auf der Lake Affairs Website sind freibleibend. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Lake Affairs den Abschluss des Vertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibungen und Preisangaben verbindlich an.  Der Vertrag kommt mit Annahme durch Lake Affairs zustande. Die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung und der Rechnung. Die Annahme kann auch durch Zahlung der Anzahlung erklärt werden.

2. Bezahlung

Mit Zustandekommen des Vertrags, in der Regel also mit Erhalt der Buchungsbestätigung, wird der Gesamtpreis sofort fällig.

Für den Fall, dass die vereinbarten Zahlungen auch nach Verzugseintritt nicht vollständig geleistet werden, ist Lake Affairs zum Rücktritt von dem Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen berechtigt, es sei denn es lag für Sie zu diesem Zeitpunkt bereits ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Segeltörn-Gebühren und Nebenkosten

In den gebuchten Paketen sind die Gebühren und Nebenkosten für Hafengebühren, Permit, Diesel, Gas, Skipperverpflegung und Endreinigung  enthalten. Übermässige Verschmutzung wird separat in Rechnung gestellt. Die während dem Segeltörn entstandenen Kosten für z.B. Getränke oder andere Dienstleistungen, welche nicht im gebuchten Paket enthalten sind, müssen am Ende des Segeltörns beglichen werden.

4. Anweisungen des Skippers

Der Teilnehmer erkennt an, dass bei Praxiskursen und Erlebnissen auf den Schiffen in jeglicher Hinsicht allein die Entscheidung des Skippers maßgebend ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, die Anweisungen des Skippers im seemännischen Bereich und in Sachen Bordbetrieb zu befolgen.

 

5. An- und Abreise

Die An- und Abreise zum Schiff und eventuelle Parkgebühr sind nicht Leistungsbestandteil, sofern sich das nicht ausdrücklich aus der Erlebnis, Ausbildung, Charter- oder Segeltörnbeschreibung ergibt. Wenn Sie Zusatzleistungen wie die Organisation Ihrer Anreise oder des Transfers zum Schiff wünschen, sprechen Sie Lake Affairs bitte darauf an. Die Anreise soll pünktlich erfolgen. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Das gebuchte Zeitfenster ist verbindlich und muss wegen nachfolgender Buchungen eingehalten werden.

 

6. Rücktritt durch Lake Affairs

Lake Affairs ist berechtigt, von den Erlebnissen, Touren, Ausbildungen, Charter- und Segeltörnverträgen zurückzutreten, wenn die Durchführung der Erlebnisse, Touren, Ausbildungen, Charter- oder Segeltörnverträge aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und nicht vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, schweres Wetter, unvorhersehbare Einsatzunfähigkeit des Schiffes und Unmöglichkeit des Ersatzes.

 

Lake Affairs ist berechtigt, die Erlebnisse, Touren, Ausbildungen, Charter- und Segeltörns bis zu 2 Wochen vor Beginn abzusagen und von diesen zurückzutreten, wenn die in der Erlebnis, Tour, Ausbildung oder Segeltörnbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Im Falle eines Rücktritts durch Lake Affairs erstattet Lake Affairs unverzüglich vollständig die auf den Erlebnis, Ausbildung oder Segeltörnpreis bereits geleisteten Zahlungen an Sie zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 

Unsere Angebote auf dem Mittelmeer sind abhängig vom Wetter. Sollte es aufgrund der Wetterlage (Sturm, Gewitter, Wellengang, schwerer Regenfall) nicht möglich sein, eine Schiffstour zum vereinbarten Zeitpunkt durchzuführen, suchen wir gemeinsam mit Ihnen einen Alternativ-Termin oder Sie erhalten eine Rückerstattung des Betrages.

 

7. Stornogebühren bei Segeltörns

Bei Rücktritt vom Erlebnis, Ausbildung, Charter- oder Segeltörn werden 4 Wochen vor Anfang 50% und 3 Wochen vor Anfang 80% Stornogebühr erhoben. Der stornierende Teilnehmer hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. Wird dieser Stellvertreter von Lake Affairs akzeptiert, fallen keine Stornogebühren an. Bei Nichtteilnahme oder Nichterscheinen am Erlebnis, Ausbildung, Charter- oder Segeltörn ohne vorherige Stornierung betragen die Stornokosten 100%.

8. Gültigkeit der Gutscheine

Der Gutschein ist ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Die Einlösung von Gutscheinen und die Teilnahme am Erlebnis müssen innerhalb der Gutscheingültigkeit erfolgen. Der Gutscheinwert kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden.

9. Haftung

Für Schäden, deren Verursacher feststeht, haftet grundsätzlich der Verursacher selbst. Lake Affairs haftet nicht für Sachschäden, soweit die Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, insbesondere nicht an persönlicher Ausrüstung und an persönlichem Gepäck.

Ich habe die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen. Ich versichere, dass ich gesundheitlich in der Lage bin, an einem Segeltörn teilzunehmen und entbinde diesbezüglich Lake Affairs von jeglicher Verantwortung.

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